„De-minimis“-Förderprogramm
Durch die De-minimis-Förderung reduzieren sich die Investitionskosten für
einen Partikelfilter erheblich – zusätzlich zu den Mautersparnissen, dem
gesteigerten Fahrzeug-Wiederverkaufswert und der Grünen Feinstaubplakette.
Im Klartext: Die Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation von Rußfiltern
wird als fahrzeugbezogene Maßnahme mit bis zu 3.600 € je Fahrzeug
gefördert.
Was ist „De-minimis“?
Die De-minimis-“Kleinbeihilfen“ sind bar zu gewährende Investitions-Zuschüsse des Bundes und Teil des
sogenannten Harmonisierungs-Volumens für die Mauterhöhung (seit 1.Januar 2009).
Grundsätzlich müssen Beihilfen oder Subventionen eines EU-Mitgliedsstaates an ein Unternehmen von
der Europäischen Kommission genehmigt werden, wenn sich diese wettbewerbsverzerrend auswirken könnten.
Ausnahme sind die „De-minimis-Beihilfen“:
Diese müssen wegen ihres geringen Volumens nicht von der EU genehmigt werden.
Erst seit 2007 kommen auch Unternehmen des Straßentransportsektors in den Genuss dieser Beihilfen.
Voraussetzungen und Bedingungen sind in der europäischen De-minimis-Verordnung vom
15. Dezember 2006 geregelt.
Die Verordnung ermöglicht Unternehmen des Güterkraftverkehrs (gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr)
einen nicht zurück zu zahlenden Zuschuss für bestimmte Maßnahmen in Höhe von jährlich bis zu 33.000 Euro.
Der Förderhöchstbetrag ist dabei abhängig von der Unternehmensgröße. Als Kriterium gilt hier die Anzahl
der auf dasUnternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge zu einem bestimmten Stichtag.
Investitionen in neue Fahrzeuge dürfen mit der De-minimis-Beihilfe allerdings nicht getätigt werden.
Die De-minimis Beihilfen sind für jedes Förderjahr erneut zu beantragen, können jedoch für einzelne Maßnahmen
nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Wer also auf einen berechtigten Förderantrag für 2011 verzichtet hat, der verzichtete auf einen zusätzlichen
Ausgleich für die erhöhten Mautgebühren – zusätzlich deshalb, weil man durch die Nachrüstung mit einem
Partikelfilter ohnehin schon Maut spart.
Das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) stellt die entsprechenden Anträge und Informationen zur Verfügung.
Sie können auf dem Postweg beim BAG (Postfach 19 01 80, 50498 Köln) angefordert oder online unter folgendem
Link abgerufen werden: De-minimis-Info des BAG
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